Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für CEO-Sparring
Gültig ab: 30.07.2025 Aktualisiert basierend auf spezifischen Geschäftsmodell-Anforderungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über CEO-Sparring-Leistungen zwischen João Ulrich Heep, Delkenheimer Str. 5, 65719 Hofheim am Taunus (nachfolgend „Sparringspartner“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „CEO“, „Unternehmer“ oder „Auftraggeber“).
(2) Vertragspartner Vertragspartner ist ausschließlich João Ulrich Heep, Delkenheimer Str. 5, 65719 Hofheim am Taunus, E-Mail: info@joao-heep.com, Telefon: [Ihre Telefonnummer].
(3) Abweichende Bedingungen Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Art der Leistung Der Sparringspartner erbringt CEO-Sparring-Leistungen für Unternehmer bei aktuellen geschäftlichen Herausforderungen. Dabei handelt es sich um reaktive Beratung in Form von strategischen Gesprächen, kritischer Reflexion und der Einbringung externer Perspektiven zu den vom Unternehmer eingebrachten Fragen und Themen.
(2) Strikte Abgrenzung zu anderen Dienstleistungen Die Leistung ist ausdrücklich KEIN Coaching, Training, Mentoring oder Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Es erfolgt keine systematische Wissensvermittlung, keine Lernerfolgskontrolle, keine strukturierte Ausbildung und keine Persönlichkeitsentwicklung. Der Sparringspartner agiert ausschließlich als kritischer Reflexionspartner für geschäftliche Fragestellungen.
(3) Charakteristika des CEO-Sparrings
•Reaktive Beratung: Der Sparringspartner reagiert ausschließlich auf die aktuellen geschäftlichen Fragen des Unternehmers
•Keine Wissensvermittlung: Es werden keine vordefinierten Lerninhalte, Curricula oder strukturierte Programme vermittelt
•Geschäftlicher Fokus: Konzentration ausschließlich auf Unternehmensstrategie und Führungsentscheidungen
•Externe Perspektive: Einbringung von Geschäftserfahrung und alternativen Sichtweisen
•Vollständige Entscheidungsautonomie: Der Unternehmer behält die uneingeschränkte Entscheidungsgewalt
•Punktuelle Verfügbarkeit: Beratung erfolgt auf Abruf ohne strukturierte Entwicklungsprozesse
(4) Konkrete Leistungsinhalte
•Strategische Gespräche zu aktuellen Geschäftsfragen (vor Ort, telefonisch, per Videokonferenz)
•Kritisches Hinterfragen von Entscheidungsansätzen
•Reflexion von Führungsherausforderungen im Geschäftskontext
•Einbringung externer Perspektiven und Geschäftserfahrungen
•Validierung von Geschäftsstrategien und -ideen
•Spontane Verfügbarkeit bei dringenden geschäftlichen Fragestellungen
(5) Ausdrücklich NICHT Bestandteil der Leistung
•Persönliche Entwicklung oder Persönlichkeitscoaching
•Systematische Wissensvermittlung oder Lehrprogramme
•Therapeutische oder psychologische Beratung
•Strukturierte Entwicklungsprozesse oder „transformative Prozesse“
•Lernerfolgskontrolle oder Fortschrittsmessung
•Rechtsberatung oder steuerliche Beratung
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Vertragsschluss Der Vertrag kommt durch die beiderseitige Unterzeichnung eines individuellen Sparring-Vertrags zustande, der diese AGB als Bestandteil einbezieht.
(2) Voraussetzungen Voraussetzung für den Vertragsschluss ist in der Regel ein unverbindliches Erstgespräch zur Klärung der Erwartungen und der Passung zwischen Sparringspartner und Unternehmer.
(3) Schriftform Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht bindend.
§ 4 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten
(1) Art der Leistungserbringung Die Sparring-Gespräche finden nach individueller Vereinbarung und auf Abruf statt:
•Persönlich vor Ort beim Unternehmer oder an neutralen Orten
•Per Videokonferenz (Zoom, Teams, etc.)
•Telefonisch bei spontanen Anfragen
•In Ausnahmefällen schriftlich per E-Mail für kurze Rückfragen
(2) Flexibilität und Bedarfsorientierung Die Gespräche sind vollständig bedarfsorientiert und thematisch flexibel gestaltet. Es gibt keine vorgegebenen Lernziele, Entwicklungsziele oder zu erreichenden Meilensteine. Der Inhalt richtet sich ausschließlich nach den aktuellen geschäftlichen Bedürfnissen und Fragen des Unternehmers.
(3) Spontane Verfügbarkeit Der Sparringspartner steht für dringende geschäftliche Fragestellungen nach Möglichkeit spontan zur Verfügung. Die genauen Modalitäten werden im individuellen Vertrag geregelt.
(4) Mitwirkungspflichten des Unternehmers Der Unternehmer verpflichtet sich zur:
•Offenen und ehrlichen Kommunikation über relevante Geschäftssituationen
•Rechtzeitigen Terminabsprache und -einhaltung bei geplanten Gesprächen
•Bereitstellung notwendiger Geschäftsinformationen für fundierte Reflexion
•Respektvoller und professioneller Zusammenarbeit
•Beschränkung der Themen auf geschäftliche Fragestellungen
(5) Vertraulichkeit Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Sparrings bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Vergütung Die Vergütung für die Sparring-Leistungen wird im individuellen Sparring-Vertrag festgelegt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Zahlungsmodalitäten Die Zahlung erfolgt nach den im individuellen Vertrag vereinbarten Modalitäten (monatlich, quartalsweise oder als Einmalzahlung). Die vereinbarte Vergütung ist für die gesamte Vertragslaufzeit bindend und nicht anfechtbar, sofern der Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist.
(3) Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
(4) Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 6 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Haftungsausschluss für Erfolg Der Sparringspartner schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder spezifische Geschäftsergebnisse. Die Sparring-Leistung ist eine reine Dienstleistung ohne Erfolgsgarantie. Der Unternehmer trägt die alleinige Verantwortung für seine Geschäftsentscheidungen.
(2) Haftungsbeschränkung Die Haftung des Sparringspartners ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Sparringspartner nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) Schadensersatzbegrenzung Die Haftung für Schäden ist der Höhe nach auf die vereinbarte Jahresvergütung begrenzt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
(4) Ausschluss der Haftung für Folgeschäden Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Haftung für Dritte Der Sparringspartner haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen Dritter, auch nicht für solche, die auf seine Empfehlung hin beauftragt werden.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Vertraulichkeitsverpflichtung Beide Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei auch nach Beendigung des Vertrags unbefristet Stillschweigen zu bewahren.
(2) Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nähere Informationen enthält die separate Datenschutzerklärung.
(3) Dokumentation Der Sparringspartner ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Gesprächsnotizen für die eigene Dokumentation zu führen. Diese unterliegen der strikten Vertraulichkeit.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Vertragslaufzeit Die Laufzeit des Vertrags wird im individuellen Sparring-Vertrag festgelegt.
(2) Ordentliche Kündigung Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen vor Monatsende kündigen, sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
(3) Außerordentliche Kündigung Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
•Schwerwiegender Verletzung der Vertraulichkeitspflicht
•Wiederholter Nichteinhaltung von Terminen ohne Entschuldigung
•Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten
•Verletzung der Beschränkung auf geschäftliche Themen
(4) Folgen der Kündigung Bei ordnungsgemäßer Kündigung bleibt die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen in voller Höhe geschuldet. Vorauszahlungen werden anteilig erstattet.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Urheberrecht Alle vom Sparringspartner erstellten Unterlagen, Konzepte und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben im Eigentum des Sparringspartners und sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Nutzungsrechte Der Unternehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Unterlagen für den vereinbarten geschäftlichen Zweck.
(3) Weitergabe an Dritte Die Weitergabe von Unterlagen oder Gesprächsinhalten an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Sparringspartners nicht gestattet.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Anwendbares Recht Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hofheim am Taunus (65719), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Verbraucherschutz Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand.
§ 11 Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen
(1) Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Änderungen Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Der Sparringspartner ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von 30 Tagen zu ändern. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt.
(3) Rechtswahl Die Parteien unterwerfen sich ausdrücklich deutschem Recht und der deutschen Gerichtsbarkeit.
Stand: 30.07.2025
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